Jahr : 1930

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    Rechtsfahren: ab 2. April 1930 auch in Tirol mit Ausnahme von Osttirol (Bezirk Lienz)!

    ein Merkblatt für jedermann! : nur Verkehrsdisziplin verhütet Unfälle! : Fußgänger, Reiter, Rad- und Motorradfahrer, Kutscher- und Fuhrleute, Automobilisten - sie alle müssen die neuen Verkehrsvorschriften kennen und genau einhalten! : Unerfahrene kläre man auf!
    Innsbruck : Im Selbstverlage des Radfahrer-Verbandes für Tirol und Vorarlberg, [circa 1930]