Jahr : 1930
Rechtsfahren: ab 2. April 1930 auch in Tirol mit Ausnahme von Osttirol (Bezirk Lienz)!
ein Merkblatt für jedermann! : nur Verkehrsdisziplin verhütet Unfälle! : Fußgänger, Reiter, Rad- und Motorradfahrer, Kutscher- und Fuhrleute, Automobilisten - sie alle müssen die neuen Verkehrsvorschriften kennen und genau einhalten! : Unerfahrene kläre man auf!Innsbruck : Im Selbstverlage des Radfahrer-Verbandes für Tirol und Vorarlberg, [circa 1930]