Die vor allem in der Rechtswissenschaft diskutierte Frage nach der eigenständigen Strafbarkeit von Unternehmen berührt auch grundlegende organisationstheoretische Themen wie jene nach organisationalem Fehlverhalten im Speziellen sowie der Akteurseigenschaft von Organisationen im Allgemeinen. Die sowohl in der Organisationsforschung als auch in der deutschsprachigen Rechtswissenschaft vorherrschende Perspektive fokussiert individuelles Fehlverhalten in organisationalen Kontexten. Die für ein Unternehmensstrafrecht entscheidende Frage des Fehlverhaltens von Organisationen verlangt demgegenüber ein Konzept organisationaler Akteurseigenschaft. Gerade ein graduelles Verständnis von Organisation als Organisationalität könnte hierbei einen Ansatzpunkt für die Strafbarkeit von überindividuellen, regelmäßigen Formationen sozialen Handelns liefern.