Position der tätigen Reue nach § 167 innerhalb der Systematik des Strafrechts wird nach ihrem Regelungszweck wie -inhalt bestimmt. Auf die Darstellung der verfahrensrechtlichen Aspekte tätiger Reue folgen Ausführungen zum Kreis der reuefähigen Delikte, sowie dazu, wie sich die Strafaufhebung auf Konkurrenzen auswirkt und in welchem Verhältnis sie zu ausgesuchten anderen Normen des StGB steht.
Hierauf wird der Bedeutungsgehalt der Tat analysiert, wobei der tatbestandlichen Handlungseinheit und ihren Nachfolgekonstruktionen ein Exkurs gewidmet ist. Hernach wird das Erfordernis der vollständigen Schadensgutmachung erörtert, indem der Schadensbegriff des Zivilrechts jenem des Strafrechts gegenübergestellt wird. Daraufhin werden die direkte Schadensgutmachung ebenso wie die vertragliche Verpflichtung zum Schadenersatz untersucht.
Die Reuevoraussetzungen der Rechtzeitigkeit und der Freiwilligkeit werden jeweils in einem eigenen Kapitel durchleuchtet. Anschließend werden weitere Elemente des Schadenersatzes wie zB dessen Bedingungsfeindlichkeit dargelegt und die Irrtumsproblematik besprochen.
Durch die gesamte Arbeit hindurch zieht sich als Leitmotiv die Offenlegung von und Kritik an der die tätige Reue einschränkenden Rechtsprechungsentwicklung, die über jedes der Elemente von § 167 ihren restriktiven Geist einfließen lässt. Den Schlusspunkt bilden zusammenfassende Betrachtungen und ein Ausblick auf weitere wünschenswerte Entwicklungen in der Auslegung von § 167.