Privatanleger wenden sich häufig an selbstständige Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDU), um sich hinsichtlich eines Erwerbs von Wertpapieren beraten zu lassen. Findet sich ein geeignetes Anlageprodukt, wird in der Regel eine Bank eingeschaltet, weil ein WPDU nicht über die nötige Konzession verfügt, um selbst Wertpapiere für Kunden zu erwerben und ein Depot zu führen.
Die Arbeit untersucht einige wichtige Rechtsfragen, die sich aus diesem praktisch wichtigen Modell der Arbeitsteilung ergeben.