Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 regelt die Haushaltsordnung der Länder und Gemeinden ab dem Finanzjahr 2020 und löst damit die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 ab.
Ziel dieser Arbeit ist es, für diese neue Verordnung einen Bezugsrahmen in der österreichischen Rechtsordnung zu finden. Es wird die Frage untersucht, ob in Zweifelsfällen eine Orientierung an anderen Gesetzen zulässig und sinnvoll ist.
Mit einem Abgleich der zentralen Begriffe der Verordnung wird untersucht, inwieweit diese Begriffe und Bestimmungen im Abgabenrecht und Unternehmensgesetzbuch Deckung finden. Anhand der Darstellung von zwei Sonderfällen aus der Praxis wird versucht, die Theorie in der Praxis umzusetzen.
Unter Berücksichtigung der ursprünglichen Ziele der neuen Verordnung gepaart mit Erfahrungen aus der Bilanzierungspraxis gibt es am Ende der Arbeit konkrete Empfehlungen, wie man bei der Umsetzung der VRV 2015 Erleichterungen bei den Abschlussbuchungen schaffen kann.